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MPU wegen Alkohol

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Die Party geht sehr lange und es wurde viel Alkohol getrunken. Alle Menschen sind ausgelassen und feiern. Die Stimmung und die Laune steigt weiter, der Alkoholgehalt im Blut steigt ebenfalls. Gegen den Alkoholgehalt im Blut helfen keine Medikamente und schon gar kein Kaffee. Der Körper baut den Alkohol im Blut selbst ab, jedoch nur ca. 0,1 Promille in der Stunde. Wer beispielsweise nachts um 2 Uhr noch 1,6 Promille im Blut hatte, hat morgens um 8 Uhr immer noch eine Blutalkoholkonzentration von 1,0 Promille. Man spricht hier auch von Restalkohol. Bei der ausgelassenen Stimmung vergisst man sehr schnell den Fahrer zu bestimmen. Schwer genug wenn schon alle etwas getrunken haben. Den Fahrer sollte man unbedingt vor der Party bestimmen oder konsequent mit dem Taxi fahren. Dies ist übrigens deutlich günstiger als die MPU wegen Alkohol.
Die Alkoholgrenze ist übrigens nicht unbedingt immer bei 1,6 Promille. Wenn Sie beispielsweise mehrfach wegen Alkohol im Straßenverkehr aufgefallen sind, kann die Führerscheinstelle ein Alkohol-MPU Gutachten veranlassen.
Angetrunken im Strassenverkehr ist kein Kavaliersdelikt, betrachtet man die jährlichen Unfallstatistiken in Deutschland. Aufgrund von Alkohol verunglücken in Deutschland jährlich fast 2000 Menschen und 50.000 Menschen werden verletzt. Dies erklärt die Häufikeit der Alkohol-MPU (MPU wegen Alkohol).

Promillegrenzen und ihre Rechtsfolgen

    • 0,3 Promille: Werden bei einem Kraftfahrzeugführer während der Fahrt Ausfallerscheinungen bemerkt oder kommt es zu einer gefährlichen Verkehrssituation oder gar zu einem Unfall und wird zum Vorfallszeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille oder mehr festgestellt, ist nach deutscher Rechtsprechung die Möglichkeit in Betracht zu ziehen, dass der Alkohol eine der Ursachen für diese relative Fahruntüchtigkeit gewesen ist. Kann dies nachgewiesen werden, kommt, je nachdem, ob der Vorfall folgenlos geblieben ist oder zu einer konkreten Gefahr oder gar zu einem Unfall geführt hat, eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr oder wegen Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht.
    • 0,5 Promille: Wer als Kraftfahrer mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, wird wegen einer Ordnungswidrigkeit verfolgt, selbst wenn es zu keinerlei alkoholbedingten Ausfallerscheinungen gekommen ist.
    • 1,1 Promille: Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille beginnt nach ständiger Rechtsprechung der Bereich der absoluten Fahruntauglichkeit. Wer als Kraftfahrer so viel oder sogar noch mehr Alkohol im Blut hat, gilt allein deswegen und ohne dass der Beweis des Gegenteils möglich wäre, als unfähig, am motorisierten Straßenverkehr teilzunehmen und macht sich wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder – wenn ein Unfall passiert oder beinahe passiert wäre – wegen Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 Nr. 1a StGB) strafbar.

Quelle Promilegrenzen und die Rechtsfolgen A-Connect e.V

Die MPU wegen Alkohol ist der häufigste Grund für eine medizinisch psychologische Untersuchung. Dies kann sehr einfach vermieden werden, indem man rechtzeitig Fahr- oder Übernachtungsmöglichkeiten klärt. Dieser Hinweis kommt für Sie vermutlich zu spät, denn wer informiert sich über eine MPU wegen Alkohol, wenn er nicht betroffen ist? Helfen Sie aktiv mit und informieren Sie sich rechtzeitig über die MPU wegen Alkohol.